Die Förderung „Digital Innovation“
Antragsstart: Montag, 16. November 2026, 13:00 Uhr
Das Verfahren endet, sobald 90 Anträge eingegangen sind.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert im Förderschwerpunkt „Digital Innovation“ Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
- Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 70.000 €
- Zuschuss mindestens 3.000 € (Bagatellgrenze), Gesamtkosten höchstens 200.000 €
- Projektlaufzeit in der Regel höchstens 12 Monate
- Antrag online im Kundenportal der Investitionsbank, ab 16. November 2026, 13:00 Uhr, bis 90 Anträge eingegangen sind
- Zugelassen werden die ersten 90 Anträge; ausgewählt wird danach nach Punkten (Mindestpunktzahl 1,45)
- Je Unternehmen ein Antrag pro Runde, auch im Kanzleiverbund; wer mehr als einen stellt, scheidet mit allen aus
- Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe: zusammen mit anderen De-minimis-Beihilfen höchstens 300.000 € in drei Jahren
Bitte vor Ihrem Antrag nichts bestellen. Gefördert werden nur Projekte, die vor dem Antrag nicht begonnen haben. Ab dem Eingang Ihres Antrags dürfen Sie beginnen – auf eigenes Risiko; die Bewilligung müssen Sie dafür nicht abwarten.
Ob Ihr Vorhaben gefördert wird, entscheidet die Investitionsbank; eine Zusage ist das nicht.
Das Projekt: Cheftresor in Ihrer Kanzlei
Gefördert werden kann die Einführung von Cheftresor: ein Kanzleipaket für zwölf Monate mit Onboarding.
| Paket | Kosten | Zuschuss |
|---|---|---|
| S bis 10 Mitarbeitende | 6.678 € | 3.339 € |
| M bis 25 Mitarbeitende | 10.488 € | 5.244 € |
| L bis 50 Mitarbeitende | 15.278 € | 7.639 € |
| Enterprise ab 51 Mitarbeitende | individuell | – |
Kosten: zwölf Monate mit Onboarding, netto; Zuschuss: 50 % davon. Die Summen gelten mit 4, 8 oder 14 enthaltenen Mandanten, jeder weitere kostet 35 € im Monat. Vorläufige Preise, gültig ab 01.11.2026. Dass die Lizenzgebühren der zwölf Monate förderfähig sind, ist unsere Einschätzung – die Investitionsbank entscheidet.